Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein universelles Menschenrecht. Im Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen seither gleichberechtigt. Sind sie dies –ungeachtet unabweisbarer Fortschritte – wirklich?
Seit 1911 gibt es jährlich am 8. März den „Internationalen Tag der Frauen”, an dem weltweit auf Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam gemacht wird. In Deutschland konnten im Januar 1919 Frauen das erste Mal in der Geschichte wählen und gewählt werden.