„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“, so lautet der erste von 30 Artikeln aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in Paris verkündet wurde.

Die Menschenrechte der AEMR gelten als universell, das heißt für jeden Menschen weltweit gültig. Verankert sind sie unter anderem in der UN-Charta, zu der sich jedes der inzwischen 193 Mitglieder der Vereinten Nationen bekennen muss, oder in der EU-Menschenrechtskonvention, die für alle Mitgliedsstaaten des Europarates völkerrechtlich verbindlich ist. Die AEMR selbst ist nicht rechtlich bindend, sondern gilt vielmehr als geteiltes Ideal, das von jedem Volk und jeder Nation erreicht und gewährleistet werden sollte.

Verfasst wurde sie insbesondere in Rückbezug auf die Verbrechen und das Unrecht des NS-Regimes vor und während des Zweiten Weltkrieges, aber auch insgesamt als Antwort auf begangenes und erfahrenes Unrecht in der globalen Geschichte.

Erstmals wurde mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, dass alle Menschen auf diesem Planeten dieselben Rechte haben: 30 Artikel, in denen die Grundlage für ein friedliches und faires Zusammenleben aller statuiert wird.

Das war und ist noch immer revolutionär, oder?
Und was verbindet uns in unserem Menschsein unabhängig von Kultur, Tradition, Weltanschauung?

Quelle: https://de.statista.com