Zuerst als »Vorspiel an die Leser« in der Neuen Rheinischen Zeitung Nr. 167 vom 13. Dezember 1848, womit hier die »Zweite Abteilung« des »Schnapphahnski« eröffnet wurde.
Weerth folgt im Titel und Text des Werkes von Rabelais der Übertragung von Gottlob Regis, die 1832 in Leipzig erschien, doch nahm er einige Änderungen und Kürzungen vor: »Herr von Leckebock« ist bei Regis »Herr von Leckarß« (bei Rabelais »Seigneur de Baisecul«) usw. Wie Rabelais mit dem Prozessbericht eine grausame Verhöhnung des fürstlichen Rechtswesens seiner Zeit (des 16. Jh.) beabsichtigte, so natürlich auch Weerth, der gegen die feilen Richter der Konterrevolution des 19. Jh. zu Felde zieht. […] Das Kauderwelsch von Rabelais-Regis wurde von Weerth, und wohl auch von seinen Druckern, stellenweise noch mehr durcheinandergebracht (z. B. bei Weerth »Käse« statt richtig »Kähn«), was kleine Korrekturen offensichtlicher Versehen erforderte.
Statt Datumszeile und Unterschrift hat die N.Rh.Z.: »(Ende des Vorspiels)«
(aus: Georg Weerth, Sämtliche Werke, Bd. 4, Hrg. Bruno Kaiser, Aufbau-Verlag 1957)