Le jeune Saedt

By 12. Mai 2022Hörstelle
Erschienen in der Neuen Rheinischen Zeitung Nr. 249 vom 18. März 1849.
Die N. Rh. Z. hatte sich häufig, ausführlich und temperamentvoll, Ferdinand Lassalles angenommen, der wegen der angeblichen Anstiftung zum “Kassettendiebstahl” für die Gräfin Hatzfeldt ab Februar 1848 fast ein halbes Jahr im Kölner Untersuchungsgefängnis saß und schließlich nach seiner Verteidigungsrede (der “Kassettenrede”) am 11. August 1848 freigesprochen wurde. Am 14. November 1848 wurde er erneut verhaftet, diesmal unter der Anklage der Aufreizung zum gewaltsamen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die neuerliche Untersuchungshaft dauerte über sieben Monate. Seine Freundschaft mit den Redakteuren der N. Rh. Z. datiert von diesem Jahr her, auch die mit Weerth, für den er im “Schnapphahnski-Prozess” später ein Gutachten schrieb. Mit der Gräfin Hatzfeldt, der Freundin Lassalles, war Weerth ebenfalls befreundet. Unter der Überschrift im Zeitungsdruck befindet sich eine I., doch ist eine Fortsetzung nie erschienen.
Saedt: Kölner Staatsprokurator, der drei Jahre später auch die Anklage im Kölner Kommunistenprozess vertrat.
Kinkelsche Prozedur: Saedt war auch Ankläger im sehr ähnlichen Prozess gegen den Dichter Gottfried Kinkel, der am 23. Februar 1849 zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden war.
Theodor Hagen (1823-1871): Advokat, Mitglied des Kommunistenbundes. Er übernahm später auch Weerths Verteidigung im Schnapphahnski-Prozess.

 

(aus: Georg Weerth, Sämtliche Werke, Bd. 4, Hrg. Bruno Kaiser, Aufbau-Verlag 1957)