Auch Kinder haben Rechte. Diese Rechte der Kinder sind in der Kinderrechtskonvention der UNO festgehalten. Insgesamt sind 41 Kinderrechte, die in den 54 Artikeln der Konvention erklärt werden.

Zu den wichtigsten Rechten der Kinder gehört das Recht auf Bildung, also das Recht in die Schule zu gehen und zu lernen und das Recht auf Gleichberechtigung. Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Kinder gleich behandelt werden müssen, egal aus welchem Land sie kommen oder welche Religion sie haben.

Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 beschlossen; 1992 trat sie in Deutschland in Kraft. Bis heute wurde dieser Vertrag von allen Ländern unterschrieben – außer von den USA und von Somalia.

Können Sie sich das vorstellen? Jahrhundertelang hatten Kinder nicht einmal ein Recht auf Leben. Im „Alten Rom“ durften die Väter ein neugeborenes Baby einfach töten, wenn es ihnen nicht gefiel. Bis ins 19. Jahrhundert gehörten Kinder zum Besitz der Eltern, die über Entwicklung, Ausbildung und Arbeit ihrer Kinder allein bestimmen durften.