Der Katalog der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland (BRD) lässt sich innerhalb ihrer 19 Artikel immer wieder auf die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte rückbeziehen bzw. verankert diese fest im Deutschen Grundgesetz. Der erste Absatz des ersten Artikels ist der bekannte Wortlaut: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Bei den im Grundgesetz der BRD niedergeschriebenen Grundrechten handelt es sich allerdings um unmittelbar geltendes Recht, das für die drei Staatsgewalten Judikative, Exekutive und Legislative in Deutschland bindend ist. Die 19 Artikel garantieren den Bürgern und Bürgerinnen der Bundesrepublik unter anderem persönliche Freiheiten, Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Gleichberechtigung oder den Schutz von Ehe und Familie.
Die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 – fast genau vier Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges und der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches – kann auch als die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden.
Denken wir hin und wieder daran, wenn wir so selbstverständlich von den Grundrechten sprechen, dass für sie Menschen auf die Barrikaden gingen und nicht wenige ihr Leben ließen.