Darüber las ich neulich in der Zeitung: Pressefreiheit III …

… in der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Nr. 19. Köln, Montag, 19. Juni 1848.

„Frankfurt. Der Entwurf deutscher Volksrechte, welcher einem Reichstags-Ausschusse zur Bearbeitung vorliegt, hat sich nach den Beschlüssen des letzteren nunmehr in folgender Weise gestaltet:

Grundrechte des deutschen Volkes. […]

4) Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort und Schrift. Die Preßfreiheit darf nicht mehr durch Censur, Konzessionen und Kautionen beschränkt werden. Aburtheilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte. […]“