… in der Beilage zu Nr. 51 der Neuen Rheinisch. Zeitung. Organ der Demokratie. Freitag 21. Juli 1848.
„Köln, 18. Juni. […] Die drei großen geistigen Freiheiten, Cultusfreiheit, Preßfreiheit, und Unterrichtsfreiheit müssen vollständig durchgeführt und nicht nur in vieldeutigen Worten verheißen werden […]“