… in der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. No 2. Köln, Freitag, 2. Juni 1848
„Französische Republik. 7Paris, 29. Mai. Die Bureaux der Nationalversammlung beschäftigten sich heute mit der Prüfung des Gesetzvorschlages wegen Wiederherstellung der Ehescheidung. Man glaubt sich in die guten Zeiten der chambre introuvable von 1815 zurückversetzt. Die leitenden Prinzipien der würdigen Vertreter der französischen Republik resümiren sich wie folgt:
Erstens. In diesen Zeiten der Auflösung und der Zerstörung muß man sich hüten, an die Gesetzgebung über die Familie Hand anzulegen. Man muß konservativ sein, oder mit andern Worten, man muß die Auflösung natürwüchsig vor sich gehen lassen. Aber wozu dann die gesetzgebende konstituirende Versammlung?
Zweitens. Die Familie ist am Ende nichts, als eine Vermögensangelegenheit, und der Vermögensstock, der das eigentliche Familienband bildet, kann durch die Ehescheidung in allerlei verdrießliche Kollisionen gerathen.“