… in der letzten Ausgabe der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Nr. 301 vom Samstag 19. Mai 1849
„Köln, 18. Mai. Vor einiger Zeit wurde von Berlin aus an eine hiesige Behörde die Forderung gestellt, abermals den Belagerungszustand über Köln zu verhängen. Man bezweckte die standrechtliche Beseitigung der ‚Neuen Rheinischen Zeitung’, aber man stieß auf unerwarteten Widerstand. Später wandte sich die Kölnische Regierung an das hiesige Parquet, um denselben Zweck durch willkürliche Verhaftungen zu erreichen. Sie scheiterte an dem juristischen Bedenken des Parquet, wie sie schon zweimal an dem gesunden Menschenverstand der rheinischen Geschwornen gescheitert war. Es blieb nichts andres übrig, als zu einer Polizeifinte seine Zuflucht zu nehmen, und man hat für den Augenblick seinen Zweck erreicht. Die ‚Neue Rheinische Zeitung’ hört einstweilen auf zu erscheinen.
Am 16. Mai wurde ihrem Redakteur en chef Karl Marx folgender Regierungswisch mitgeteilt:
„In ihren neuesten Stücken (!) tritt die ‚N[eue] Rh[einische] Z[eitung]‘ mit der Aufreizung zur Verachtung der bestehenden Regierung, zum gewaltsamen Umsturz und zur Einführung der sozialen Republik immer entschiedener hervor. Es ist daher ihrem Redakteur en chef, dem Dr Karl Marx, das Gastrecht (!), welches er so schmählich verletzt, zu entziehen, und da derselbe ein Erlaubnis zum ferneren Aufenthalt in den hiesigen Staaten nicht erlangt hat, ihm aufzugeben, dieselben binnen 24 Stunden zu verlassen. Sollte er der an ihn ergehenden Aufforderung nicht freiwillig Genüge leisten, so ist derselbe zwangsweise über die Grenze zu bringen.
Köln, den 11. Mai 1849“
So endete die Neue Rheinische Zeitung, kurz ehe ihr erster Jahrgang vollendet.