… in der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Nr. 19. Köln, Montag, 19. Juni 1848.
„Frankfurt. Der Entwurf deutscher Volksrechte, welcher einem Reichstags-Ausschusse zur Bearbeitung vorliegt, hat sich nach den Beschlüssen des letzteren nunmehr in folgender Weise gestaltet:
Grundrechte des deutschen Volkes. […]
4) Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort und Schrift. Die Preßfreiheit darf nicht mehr durch Censur, Konzessionen und Kautionen beschränkt werden. Aburtheilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte. […]“